Modulübersicht B 24.2 "Recht II Teil B"

Nr.WorkloadCreditsStudiensemesterHäufigkeit des AngebotsDauer
B 24.290 Std.3 CP3.Jedes Semester1 Semester
Modulverantwortliche(r)Lehrende(r) im Modul
Prof. Dr. Ralph WesterhoffProf. Dr. Ralph Westerhoff
LehrveranstaltungenKontaktzeitSelbststudiumVorgesehene GruppengrößeLehrsprache
B 24.2 Arbeitsrecht32 Std.58 Std.165 Stud.deutsch
Gesamt32 Std.58 Std.--

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Lernergebnisse/Kompetenzen

Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse des Arbeitsrechts. Schwerpunkt bilden dabei das individuelle Arbeitrecht sowie verschiedene Problemkreise des Betriebsverfassungsrechts. 
Die in der unternehmerischen Praxis häufig vorkommenden arbeitsrechtlichen Situationen wie Bewerbungen oder die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sollen rechtlich eingeschätzt und Fehler vermieden werden können. Das gilt auch für die Führung und Vermeidung arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen.

Vermittelte Schlüsselqualifikationen

Einschätzung arbeitsrechtlicher Fragestellungen im Betrieb. Fähigkeit zum Diskurs mit Juristen hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Wissensvermittlung und Sensibilisierung für Rechtsfragen im Arbeitsverhältnis.

Inhalte

Begründung und Beendigung von Arbeitsverträgen, Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, Entgeltfortzahlung, Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts, Grundlagen der Rechtsdurchsetzung.

Lehrformen

  • Seminaristischer Unterricht. Fallbearbeitung.
  • Fragend entwickelnder praxisnaher Unterricht mit Fallbeispielen. Vor- und Nachbereitung durch die Studierenden anhand von aktuellen Fragestellungen.
  • Integrierte Übungen.

Teilnahmevoraussetzungen

Formale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Bachelor-Studiengang.

Inhaltliche: Empfehlung: Modul "Einführung in Ökonomie und Recht" (B13), 1. Semester.

Prüfungsformen

Klausur am Ende des 1. Halbsemesters (90 Min.)

Prüfungsanmeldung: 
bis Ende 1. Halbsemester:x
bis Ende 2. Halbsemester: 
individuelle Anmeldung bis:_________ (Datum)|

Bewertung

Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist das Bestehen der Prüfungsleistung für das Gesamtmodul B24, welches die Teile B24.1 im 2. Semester B24.2 im 3. Semester umfasst. Das Modul geht mit 5 ECTS in die Gesamtzahl von 180 ECTS-Punkten ein.

Literaturhinweise

Petra Senne, Arbeitsrecht 8. Auflage 2011.


letzte Änderung der Seite: February 22, 2016

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