Modulübersicht B 03-b-01 "Gesellschaftsrecht"

Nr.WorkloadCreditsStudiensemesterHäufigkeit des AngebotsDauer
B 03-b-0190 Std.3 CP1. (bei Start im WS)Jedes Wintersemester1 Semester
Modulverantwortliche(r)Lehrende(r) im Modul
Prof. Dr. Ralph WesterhoffProf. Dr. Ralph Westerhoff
Art des ModulsVeranstaltungsform(en)KontaktzeitSelbststudiumgeplante GruppengrößeLehrsprache
WahlpflichtSeminar mit integrierter Übung32 Std.58 Std.ca. 30 Stud.deutsch

Verwendung des Moduls

  • Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Basismodul)
  • Master-Studiengang Economic and Social Research (Basismodul)
  • Master-Studiengang Management, Leadership, Innovation (Basismodul)
  • Master-Studiengang Sportmanagement (Basismodul)

Lernergebnisse/Kompetenzen

Durch dieses Modul wird den Studierenden das erforderliche Wissen vermittelt, um erstens die Funktion der Gesellschaften in der wirtschaftlichen Praxis zu verstehen und zweitens deswegen eine sichere Grundlage für sich in der Praxis ergebende rechtliche Probleme bei unterschiedlichen Rechtsformen treffen zu können. Zuvor erworbene belastbare Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht sowie vorhandene Grundkennt-nisse im Gesellschaftsrecht werden in diesem Modul erweitert und vertieft, sodass die Studieren-den die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Gründung, der Verwaltung und der Umwandlung verschiedener Gesellschaften kennen und beherrschen. Einen besonderen Schwerpunkt wird einmal auf die Vermittlung von Wissen zu den Möglichkeiten und Grenzen gesellschaftsrechtlicher Instrumente bei der Sanierung von kriselnden Unternehmen gelegt. Gerade in solchen Szenarien hat die Frage der persönlichen Haftung der Manager für ihre Entscheidungen eine immer größer werdende Relevanz. Den Studierenden werden die Kenntnisse vermittelt, auch in solchen Situationen eine zutreffende und die persönliche Haftung vermeidende Entscheidung zu treffen. Auch erhalten die Studierenden Kenntnisse im Bereich des Umwandlungsrechts sowie des gerade für Aktiengesellschaften besonders relevanten Kapitalmarktrechts.

Kompetenzerwerb

LernzielstufeKursbeitrag
Sozial- und Kommunikationskompetenz*Fachliche Diskussion im Rahmen der Vorlesung
*Mündliche Beurteilung von vorgetragenen höchstrichterlich entschiedenen Fällen
*Auseinandersetzung mit verschiedenen rechtlichen Ansätzen
Wissenserwerb*Kenntnis der Quellen des Gesellschaftsrecht
*Geschichte des HGB als Sonderprivatrecht der Kaufleute
*Notwendigkeit von Gesellschaften
*Personengesellschaft
*Struktur der Personengesellschaften
**Gründung
**Verwaltung
**Vertretung
**Haftung
*Notwendigkeit und Vorkommen von Kapitalgesellschaften
*Recht der Körperschaften
**Prinzip des „Numerus Clausus“
**Gründung
**Verwaltung
**Vertretung
**Haftung
*Der Verein als „Urform“
*Kapitalgesellschaftsrecht
Wissensvertiefung*Lektüre von im Unterricht angesprochenen Gerichtsentscheidungen
*Erarbeitung von empfohlenen Aufsätzen
*Ggfs. Vertiefung durch Lehrbücher und Kommentare
Instrumentale Kompetenz*Anwendung der im Modul „Einführung Recht“ (B 131) erworbene methodische Kompetenz auf neues Rechtsgebiet
*Nutzung von juristischen Datenbanken zur Wissensermittlung und Vertiefung
Systemische Kompetenz*Erkennen des Nutzens und der Grenzen privater Körperschaften
*Einordnung des Gesellschaftsrechts im System der Privatrechtsordnung
*Erkennen der Strukturgemeinsamkeiten und –unterschiede der verschiedenen Rechtsformen
*Erkennen der Funktion von Gesellschaftsformen für die im Modul B 132 (Einführung in die Ökonomie) erarbeiteten Prinzipien des Wirtschaftens

Vermittelte Schlüsselqualifikationen

Mit den in diesem Modul vermittelten Kenntnissen

  • sind den Teilnehmern die handelsrechtlichen Grundlagen, insbesondere die Kaufmanneigenschaft, das Handelsgeschäft sowie Funktion und Bedeutung des Handelsregisters, bekannt;
  • können diese die juristische Person sowie die rechtsfähigen Personengesellschaften als weitere mögliche Träger von Rechten und Pflichten identifizieren;
  • beherrschen sie die wesentlichen Voraussetzungen der Gründung der wichtigsten Personengesellschaften sowie der GmbH und AG;
  • kennen sie den Unterschied zwischen Selbst- und Fremdorganschaft und beherrschen die Kompetenzen der verschiedenen Organe der Gesellschaften;
  • kennen und beherrschen die Teilnehmer die Haftungsnormen der Organe der Gesellschaften;
  • haben Kenntnisse über die Voraussetzung für und den Ablauf von Rechtsformumwandlungen

und sind deshalb in der Lage, einfache Fälle aus den behandelten Problembereichen zu lösen.

Inhalte

  1. Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen
  2. Handelsrechtliche Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  3. Rechtsformwahl
  4. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  5. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  6. Kommanditgesellschaft (KG)
  7. Stille Gesellschaft
  8. Partnerschaftsgesellschaft
  9. Verein
  10. GmbH
  11. Aktiengesellschaft
  12. GmbH & Co. KG und weitere Mischformen
  13. Gesellschaftsrechtliche Fragen der Sanierung
  14. Grundfragen des Umwandlungsrechts
  15. Kapitalmarktrecht
  16. Ausländische Rechtsformen

Lehrformen

Interaktiver Vortrag mit Erörterung von Beispielsfällen sowie in Veranstaltung integrierte Übungen.

Teilnahmevoraussetzungen

Formale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Master-Studiengang.

Inhaltliche: Belastbare Kenntnisse des Zivilrechts. Sofern nicht vorhanden, wird empfohlen, zunächst das Modul B 03-a („Wirtschafts- und Arbeitsrecht I“) abzuschließen und dann im Anschluss dieses Modul zu belegen.

Prüfungsformen

Prüfungsleistung in Form einer Klausur (90 Min.).

Sollte in dem Prüfungszeitraum eine Klausur nicht durchführbar sein, so wird als Prüfungsleistung ersatzweise eine schriftliche Prüfung als Einsendearbeit in dem gleichen Zeitraum durchgeführt.

Im Wintersemester jeweils (Abhaltung der Lehrveranstaltung) Gesamtmodulprüfung 2. Halbsemester:

ArtDatum der LeistungserbringungPrüfungsanmeldung
(bitte Zeitangabe ...Min) Ende 1. HS*Ende 2. HS*individuelles Datum
Klausur: 90 Min.wird vom PA festgelegt* Xbei Klausur nicht möglich
Test: ...Min.tt.mm.jj  tt.mm.jj
Präsentationtt.mm.jj  tt.mm.jj
Hausarbeittt.mm.jj  tt.mm.jj
Einsendeaufgabett.mm.jj  tt.mm.jj
Anderett.mm.jj  tt.mm.jj

* Prüfungsamt Termine

Im Sommersemester jeweils (keine Abhaltung der Lehrveranstaltungen) Gesamtmodulprüfung 2. Halbsemester:

Bewertung

Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist das Bestehen der Prüfungsleistung für das Modul. Das Modul geht mit 3 ECTS in die Gesamtzahl von 120 ECTS-Punkten ein.

Literaturhinweise

Benötigt werden „Aktuelle Wirtschaftsgesetze 20xx“, die auch als Hilfsmittel in der Klausur zugelassen sind. Weitere Literatur wird nicht benötigt. Der Dozent stellt ein eigenes Skript ins Netz. Zur Vertiefung kann Klunzinger, Eugen, Grundzüge des Gesellschaftsrechts, 16. Aufl. 2012 (Verlag Vahlen), oder Schäfer, Carsten, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2018 (Verlag C.H. Beck) empfohlen werden.


letzte Änderung der Seite: October 16, 2020

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